Die Frage nach der Kostenerstattung ist für viele Patientinnen und Patienten in Österreich eine der wichtigsten: „Wie viel bekomme ich zurück?“ und „Wie läuft der Prozess?“. Die Antwort ist komplex – sie hängt von Ihrer Krankenkasse, der Art der Verordnung und Ihrem Selbstbehalt ab.
Dieser Guide erklärt alle Details zur Kostenerstattung bei Physiotherapie in Österreich 2026, inklusive aktueller Tarife, konkreter Rechenbeispiele und Schritt-für-Schritt-Anleitungen für ÖGK, BVAEB und SVS.
Grundregel: Wahltherapeut vs. Vertragspartner
In Österreich gibt es zwei Wege, Physiotherapie in Anspruch zu nehmen:
| Weg | Wie funktioniert’s? | Kostenerstattung |
|---|---|---|
| Vertragspartner | Praxis verrechnet direkt mit der Kasse | Sie zahlen nur eventuelle Zuzahlung |
| Wahltherapeut | Sie zahlen das volle Honorar, reichen es später ein | Sie erhalten vertragliche Erstattung zurück |
In unserer Praxis Qualitymovement in Klosterneuburg arbeiten wir als Wahltherapeut. Das hat Vorteile: Sie können frei Ihren Therapeuten auswählen und erhalten trotzdem eine Rückerstattung nach den offiziellen Tarifen Ihrer Krankenkasse.
Die aktuelle Erstattung 2026 – Tabelle mit allen Tarifen
ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse)
Die ÖGK ist der größte Versicherungsträger und betrifft die meisten Patientinnen und Patienten in Österreich.
| Leistung | Dauer | Vertragstarif | Erstattung 80 % | Ihr Eigenanteil* |
|---|---|---|---|---|
| Physiotherapie | 30 Min. | 38 € | 30,40 € | 7,60 € (+ Honorardifferenz) |
| Physiotherapie | 45 Min. | 57 € | 45,62 € | 11,38 € (+ Honorardifferenz) |
| Physiotherapie | 60 Min. | 76 € | 60,82 € | 15,18 € (+ Honorardifferenz) |
| Heilmassage | 15 Min. | 10 € | 8,10 € | 1,90 € (+ Honorardifferenz) |
*Hinweis: Bei einem Privathonorar von z.B. 110 € für 45 Min. Physio + 15 Min. Massage: 110 € − (45,62 € + 8,10 €) = 56,28 € Eigenanteil
BVAEB (Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau)
Für Beamte, Eisenbahner und Bergbauer.
| Leistung | Dauer | Vertragstarif | Erstattung (minus 20 %) | Ihr Eigenanteil* |
|---|---|---|---|---|
| Physiotherapie | 30 Min. | 42,50 € | 34,20 € | 8,30 € (+ Honorardifferenz) |
| Physiotherapie | 45 Min. | 64,15 € | 51,32 € | 12,83 € (+ Honorardifferenz) |
| Physiotherapie | 60 Min. | 85,50 € | 68,43 € | 17,07 € (+ Honorardifferenz) |
| Heilmassage | 15 Min. | 11,39 € | 9,11 € | 2,28 € (+ Honorardifferenz) |
⚠️ Wichtig: Der Behandlungsbeitrag beträgt seit Ende Mai 2026 20 % (vorher 10 %). Dieser Anteil bleibt immer bei der Kasse.
SVS (Sozialversicherung der Selbstständigen)
Für Selbstständige und Unternehmer. Die Höhe der Erstattung hängt vom erreichten Selbstbehalt ab.
| Selbstbehalt | Physiotherapie 45 Min. | Physiotherapie 30 Min. | Heilmassage 15 Min. |
|---|---|---|---|
| 5 % (beste Stufe) | 47,95 € | 31,97 € | 9,13 € |
| 10 % (Standard) | 45,42 € | 30,35 € | 8,22 € |
| 20 % (höchster) | 40,38 € | 26,92 € | 7,30 € |
Der Selbstbehalt wird individuell ermittelt – je nach gesundheitlichen Zielen, die Sie erreichen (z.B. regelmäßige Teilnahme, Fortschritte, etc.). Fragen Sie vorab bei Ihrer SVS nach, in welcher Stufe Sie sich befinden.
KFA (Kuratorium für Verkehrssicherheit)
Für Versicherte mit KFA-Vertrag. Die Erstattungsmodalitäten variieren je nach Vertrag – bitte prüfen Sie Ihre Police oder fragen Sie bei Ihrer Versicherung direkt nach.
Die neue Bewilligungspflicht (wichtige Änderung 2025–2027)
Eine entscheidende Neuerung vereinfacht seit 2025 den Zugang zur Physiotherapie:
✅ ÖGK & BVAEB: Seit Mitte 2025 ist die Bewilligungspflicht für die erste Verordnung ausgesetzt – bis mindestens 30. Juni 2027! Das bedeutet konkret:
- Keine vorherige Genehmigung nötig für die ersten 10 Einheiten
- Sie können den Termin sofort vereinbaren
- Die Verordnung reicht direkt ein (z.B. per E-Mail oder Online-Formular)
⚠️ SVS: Hier gilt die Bewilligungspflicht weiterhin. Bevor Sie eine Behandlung beginnen, sollten Sie sicherstellen, dass die Verordnung bewilligt ist, sonst riskieren Sie eine Ablehnung.
Schritt-für-Schritt: So reichen Sie die Kosten ein
Schritt 1: Nach jeder Behandlung
Am Ende jeder Therapie erhalten Sie von uns eine Honorarnote (Rechnung). Diese ist Ihr wichtigstes Dokument – behalten Sie sie unbedingt auf!
Schritt 2: Alle Unterlagen sammeln
Für die Einreichung benötigen Sie:
- ✅ Original-Verordnung (vom Arzt – mit Diagnose und Behandlungszeitraum)
- ✅ Honorarnote (von der Praxis)
- ✅ Zahlungsbeleg (Kontoauszug oder Quittungsnachweis – bei Online-Einreichung genügt oft ein Screenshot)
Schritt 3: Einreichen bei der Krankenkasse
Sie haben mehrere Möglichkeiten, die Unterlagen einzureichen. Die schnellste und effizienteste Methode ist mittlerweile digital:
| Krankenkasse | Online-Portal | Bearbeitungszeit | Besonderheiten |
|---|---|---|---|
| ÖGK | ÖGK Online Services | ca. 1–2 Wochen | Auch Schnittstelle möglich – Praxis reicht für Sie ein (nur bei SVS & ÖGK verfügbar) |
| BVAEB | MeineBVAEB | ca. 2–4 Wochen | Frist: 42 Monate ab Behandlung |
| SVS | SVS Online | ca. 2–4 Wochen | Oft Bewilligung vorab nötig |
| KFA | Direkt über Versicherung | Variabel | Vertrag prüfen |
So geht’s online (am Beispiel ÖGK):
- Registrieren Sie sich bei den ÖGK Online Services mit Ihrer Bürgerkarte/Bürgerkarten-App oder Handy-Signatur
- Navigieren zu „Kostenrückerstattung“ / „Heilmittel“
- Scannen Sie die Originalunterlagen mit dem Smartphone (gute Qualität ist wichtig!)
- Laden Sie die Dateien hoch
- Bestätigen und warten Sie die Überweisung
Die meisten Kassen bestätigen per E-Mail den erfolgreichen Empfang des Antrags.
Schritt 4: Rückerstattung erhalten
Die Erstattung erfolgt entweder als direkte Überweisung auf Ihr Konto oder als Gutschrift auf Ihrem Krankenkassenkonto. Bei Problemen oder Verzögerungen wenden Sie sich direkt an Ihre Kasse.
Fristen nicht vergessen!
Die Krankenkassen akzeptieren Anträge nur innerhalb bestimmter Fristen:
- ÖGK & BVAEB: 42 Monate ab Behandlungstag
- SVS: Ähnliche Frist, aber prüfen Sie den eigenen Vertrag
Das klingt nach viel Zeit – doch viele Rechnungen „verschwinden“ im Papierstapel. Legen Sie sich einen Ordner für Ihre Heilbehandlung an und reichen Sie die Kosten möglichst zeitnah ein (z.B. alle 1–2 Monate in einem Block).
Zusatzversicherungen: Prüfen Sie den Restbetrag!
Viele private Zusatzversicherungen übernehmen den Differenzbetrag zwischen Honorarnote und staatlicher Erstattung. Oft sind das 80–100 % der Restkosten.
Beispielrechnung:
- Honorarnote: 110 €
- ÖGK-Erstattung: 53,72 € (45,62 € + 8,10 €)
- Restbetrag: 56,28 €
- Private Versicherung übernimmt: 56,28 € (je nach Tarif)
- Ihre finale Kosten: 0 € oder geringe Zuzahlung
Fragen Sie Ihre Versicherung vor Therapiebeginn nach den Konditionen. Oft ist die Abdeckung sogar vollständig – das macht den Eigenanteil deutlich geringer.
Zuzahlungspflicht für Erwachsene
Ab dem 18. Lebensjahr fällt für die meisten Heilmittel eine Zuzahlung an:
- 10 % der Behandlungskosten plus
- €10 pro Verordnung
Ausnahmen von der Zuzahlung:
- Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
- Schwangere (bei Leistungen im Zusammenhang mit Schwangerschaft)
- Personen, die ihre Belastungsgrenze erreicht haben (2 % des Jahresnettoeinkommens bzw. 1 % bei chronischer Erkrankung)
Häufige Fehler, die die Erstattung verzögern oder ablehnen lassen
❌ Keine originale Verordnung – Kopien werden oft nicht akzeptiert.
❌ Unterschrift fehlt – Arzt UND Therapeut müssen unterschreiben.
❌ Verordnung abgelaufen – Gültigkeit: 3 Monate (bis 6 Einheiten) bzw. 6 Monate (mehr Einheiten).
❌ Behandlung beginnt zu spät – innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung starten.
❌ Keine Bewilligung bei SVS – unbedingt vorher prüfen!
❌ Frist verpasst – 42 Monate sind lang, aber vergehen schneller als gedacht.
Prüfen Sie diese Punkte vor Einreichung – das spart Wochen Verzögerung oder sogar eine komplette Ablehnung!
Was passiert bei Heilmassage?
Wichtig: Heilmassage ist eine additive Leistung, welche nur in Kombination mit einer physiotherapeutischen Behandlung erstattet wird. Sie kann also nicht isoliert beantragt werden.
Typische Kombination:
- 10 x Physiotherapie à 30 Min. + 10 x Heilmassage à 15 Min.
Die Erstattung erfolgt dann zusammen: z.B. 30,40 € (Physio) + 8,10 € (Massage) = 38,50 € Gesamterstattung pro Einheit bei ÖGK.
Unsere Empfehlung für optimale Abwicklung
- Vor Therapiebeginn klären: Fragen Sie uns oder Ihre Kasse nach den aktuellen Erstattungsbeträgen – die können sich jährlich ändern!
- Online-Portale nutzen: Das beschleunigt den Prozess erheblich und reduziert den Papierkram.
- Zusatzversicherung prüfen: Oft deckt diese den Großteil des Eigenanteils ab.
- Bei Unsicherheit: Wir helfen! Unsere Verwaltung unterstützt Sie gerne beim Einreichen. Für SVS und ÖGK haben wir Schnittstellen, über die wir die Honorarnote bequem für Sie einreichen können.
Fazit
Ja, die Krankenkasse erstattet einen Teil der Physiotherapie-Kosten – aber der genaue Betrag hängt stark von Ihrer Kasse, Ihrem Selbstbehalt und eventuell Zusatzleistungen ab. Die neuen Regelungen (keine Bewilligung für ÖGK/BVAEB bis 2027) machen den Einstieg deutlich einfacher.
Wichtig: Die Erstattung richtet sich nicht nach Ihrem Privathonorar, sondern nach dem offiziellen Kassen-Vertragstarif. Klären Sie das vor der Behandlung – dann kommen Sie hinterher nicht auf böse Überraschungen.
Bei weiteren Fragen zu den Erstattungsmodalitäten oder wenn Sie Unterstützung beim Einreichen benötigen: Kontaktieren Sie uns einfach. Wir haben jahrelange Erfahrung mit allen großen österreichischen Krankenkassen und helfen gerne beim Navigieren durch den Papierkrieg.
📞 Telefon: +43 650 5545444
📧 E-Mail: physio@qualitymovement.at






